FAQ

Sie haben Fragen? Vielleicht können wir Ihnen hier schon helfen.

Dafür ist ein schriftlicher Antrag notwendig, in dem die bauliche Veränderung beschrieben wird. Das Kontaktformular unserer Webseite ist für solche Zwecke sehr hilfreich. Uns erreichen verschiedene Anträge für bauliche Veränderungen. Als Mieter benötigt man eine Genehmigung seitens des Vermieters.

Der Abrechnungszeitraum umfasst das gesamte Jahr, in dem Betriebskosten angefallen sind. Der Nutzungszeitraum ist die Zeitspanne innerhalb des Abrechnungszeitraums, in welcher der Mieter die Wohnung bewohnt.

Unser Beschwerdemanagement steht für alle Mieter unter der Nummer +49 (0)2331/311 05 zur Verfügung.

Nein, da ständig wechselnde Mieter bedeuten, dass es keinen festen Ansprechpartner gibt, vor allem wenn mal Probleme auftreten wie Ruhestörungen, Tumult oder generelle Unruhe. Außerdem können Mieterpflichten wie die Treppenhausreinigung nicht eingehalten werden. Das wünscht man sich wahrscheinlich auch selbst als Nachbar nicht - und unser Ziel ist, dass sich alle in ihren Wohnungen wohlfühlen können!

Prinzipiell müsst ihr euch beim Einwohnermeldeamt ummelden. Wenn ihr in eine neue Mietwohnung gezogen seid, dann braucht ihr eine Wohnungsgeberbescheinigung von eurem Vermieter. Diese Bescheinigung ist wichtig, damit das Amt sichergehen kann, dass ihr tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen seid. Aber Achtung: Sobald ihr umgezogen seid und den Mietvertrag unterschrieben habt, bleiben euch nur 14 Tage Zeit, um euch fristgerecht umzumelden.

Ungeziefer in der Wohnung oder am Haus erfreut niemanden. Doch wie kann ich die Ungezieferbekämpfung als Mieter aktiv unterstützen? Am wichtigsten ist es natürlich, den Müll in die entsprechende Mülltonne zu entsorgen. Bei Befall melden sie sich sofort bei unserem Kundenservice. Hier werden dann alle weiteren Schritte, die zu tun sind, besprochen.

Leider nein. Unsere Wohnungen werden ausschließlich zu Wohnzwecken und nicht zu gewerblichen Zwecken vermietet. Daher sind unsere Mieter dazu verpflichtet, keine Tätigkeiten in der Wohnung zu unternehmen, die nach außen eine gewerbliche Wirkung zeigen.

Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen oder nicht, hängt von der Wohnung ab, in die Sie einziehen möchten.

Wohnungsrenovierungen werden nach Bedarf und gegebenenfalls nach individueller Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner durchgeführt.

Die Kaution ist ein gesetzlich geregelter Sicherheitseinbehalt für den Vermieter, deren Nichtzahlung mietrechtliche Folgen mit sich zieht. Sollte also nach Ihrem Auszug etwas an der Wohnung beschädigt sein, wird ggf. die Kaution einbehalten.

Unser Portfolio umfasst kleine und größere Wohnung in verschiedenen Stadtteilen Hagens. Für jede Zielgruppe findet sich demenstprechend ein passendes Angebot.

Unsere Abteilung "Mahn- und Klagewesen" hilft Ihnen bei bestehenden Mietrückständen. Bitte zögern Sie nicht all zu lange und rufen das Servicecenter unter der Telefonummer +49 (0)2331/311 05 an. Sie werden mit dem richtigen Ansprechpartner verbunden. Bei Bedarf können Sie ebenfalls eine Anfrage mit der Bitte um Rückmeldung per E-Mail an info@hagewe.com verfassen.

Der Winterdienst wird durch externe Dienstleister nach Notwendigkeit ausgeführt und durch unseren Siedlungsverwalter kontrolliert.

Nach Eingang der Kündigung erhalten Sie zeitnah eine erstellte Kündigungsbestätigung. Im Anschluss erfolgt eine Wohnungsbesichtigung und vor dem Ablauf der Kündigungsfrist und der Schlüsselrückgabe an uns auch eine Wohnungsabnahme.

Sprechen Sie unseren Vermieter vor Ort an oder kontaktieren Sie unser Service-Center. Der Vermieter wird Ihnen mitteilen, ob schon andere Bewerber für diese Wohnung aufgeführt sind. Falls nicht, wird Ihnen der Vermieter zu dem Wohnungstausch alle notwendigen Informationen mitteilen und eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren.

Sie müssen als Bewerber eingetragen sein. Dafür müssen Sie den Bewerbungsbogen ausfüllen. Im Anschluss benötigen wir Nachweise über das Einkommen und eine aktuelle Schufauskunft.

Als alleiniger Mieter stehen Ihnen gesetzlich jeweils zwei Haus- und zwei Wohnungsschlüssel zu. Für jede weitere Person im Haushalt kommt ein Paar Haus- und Wohnungsschlüssel hinzu. Brauchen Sie mehr Schlüssel, können Sie diese beim Vermieter anfordern. Hierfür muss es jedoch einen wichtigen Grund geben (z. B. für Pflegekräfte). Die Kosten für diese zusätzlichen Schlüssel trägt der Mieter.

Sobald alle notwendigen Schritte geprüft und die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand an uns übergeben wurde, wird die Kautionsauszahlung zeitnah bearbeitet. Für die Kautionsauszahlung wird eine aktuelle Bankverbindung benötigt. Diese können Sie vorab in dem vorherigen Kündigungsschreiben aufführen.

Die Hausordnung ist an jedem Mietvertrag angehangen. Sollten Sie Ihre Hausordnung verloren haben, können Sie diese über das Service-Center oder innerhalb der Mietersprechstunden anfordern.

Rufen Sie das Service Center unter 02331. 31 10 666 an, welches Ihr Anliegen aufnimmt und an die zuständige Abteilung weiterleitet. Diese wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um eine Lösung für das Problem und die Mietschulden zu finden. Sie können natürlich auch die Mietersprechstunden aufsuchen oder einen separaten Termin mit dem jeweiligen Ansprechpartner vereinbaren.

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